Gerichtsvollzieher sind seit August 2012 keine Beamten mehr!

 

 

Die Gerichtsvollzieher waren bis Ende Juli 2012 i.S.d. alten Gerichtsvollzieherordnung,
§ 1 GVO, Beamte i.S.d. Beamtenrechts.

Doch dies hat sich laut Auskunft von Herrn Rechtsanwalt Torsten Ramm mit der Änderung der GVO
(Gerichtsvollzieherordnung) und ihrem Stand seit dem 1. August 2012 geändert. Denn § 1 GVO ist aufgehoben worden.
Dies bedeutet nach weiterer Auskunft von Herrn Rechtsanwalt Ramm, dass Gerichtsvollzieher nicht mehr Beamte i.S.d. Beamtenrechts sind und somit nur noch als Privatpersonen und selbstständige Unternehmer handeln können.

 

Das wiederum hat zur Folge, dass keine Gerichtsvollzieherin und kein Gerichtsvollzieher rechtlich mehr dazu in der Lage ist, noch irgendwelche Vollstreckungshandlungen vornehmen zu können und zu dürfen. Zum Bereich der Vollstreckung gehören bzw. gehörten insbesondere die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung. Privatpersonen und/oder selbständige Unternehmer sind jedoch nicht dazu befugt, direkte Vollstreckungshandlungen vorzunehmen, insbesondere sind sie nicht dazu befugt, eidesstattliche Versicherungen abzunehmen.

 

Mit anderen Worten ist kein Mensch hierzulande mehr dazu verpflichtet, gegenüber einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher die „eidesstattliche Versicherung“ abzugeben bzw. sich von diesem Personenkreis die eidesstattliche Versicherung abnehmen zu lassen.

 

Hinzuzufügen ist zudem, so Herr Rechtsanwalt Ramm, dass das Gesetz zur Umwandlung des Offenbarungseides, so war es noch vor dem Beitritt der DDR zur BRD, in die „Eidesstattliche Versicherung“ mit Art. 53 des 1. Bundesbereinigungsgesetzes im Zuständigkeitsbereich des Bundesjustizministeriums aus dem Jahr 2006 gestrichen worden ist. Danach stellt sich die Frage, ob die Aufforderung zur Abgabe einer „Eidesstattlichen Versicherung“ überhaupt noch zulässig ist.


Wenn zu keinem Zeitpunkt der Offenbarungseid rechtlich in eine „Eidesstattliche Versicherung“ umgewandelt worden ist, so besteht wenn überhaupt nur die Pflicht, einen Offenbarungseid abzugeben, abgesehen davon, dass eine „Eidesstattliche Versicherung“ und auch ein „Offenbarungseid“ nicht mehr von Gerichtsvollziehern abgenommen werden kann.

 

Was kann der Mensch in Österreich und Deutschland tun? Er kann nicht nur Widerspruch gegen die Abnahme der „Eidesstattlichen Versicherung“ und „Erinnerung“ gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung einlegen. Er hat im Allgemeinen das Recht, eine derartige Erklärung nicht abgeben zu müssen. Hierzu kann er sich auf Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz berufen und zivilen Ungehorsam leisten.

 

Auch andere Rechte von Gerichtsvollziehern bestehen nicht mehr. Steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür, verlangen Sie stets, dass er sich ausweist, auch mit seinem Personalausweis. Zeigt er Ihnen einen „Dienstausweis“, so sorgen Sie für Zeugen und rufen die Polizei. Ein Gerichtsvollzieher, der Ihnen jetzt noch einen Dienstausweis vorzeigt, begeht hier mehrere Straftatbestände, angefangen ggf. von der Urkundenfälschung über den Betrug und möglicher weiterer Straftaten.

 

Darüber hinaus sind die Gerichtsvollzieher dazu verpflichtet, ihren Personalausweis mit sich zu führen und diesen auf Verlangen vorzuzeigen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, rufen Sie ebenfalls die Polizei und erklären Sie die Situation. Auch hier kommen ggf. mehrere Straftaten in Betracht!

 

Sorgen Sie auf jeden Fall, wenn möglich, immer für Zeugen. Lassen Sie sich nichts von einen Gerichtsvollzieher gefallen. Denn eine Privatperson bzw. ein selbstständiger Unternehmer hat Ihnen gegenüber keine sogenannten hoheitlichen Rechte. Er darf weder ihr Grundstück ohne ihre Erlaubnis betreten oder auch nur ihre Wohnung und den dazu gehörenden Flur.

 

Steht also die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher vor der Tür, so wehren Sie sich.
Bleiben Sie aber zunächst immer stets höflich und versuchen Sie, diesen Personenkreis über die Sachlage aufzuklären. Der aller größte Teil der Gerichtsvollzieher kennt nämlich noch nicht die Rechtslage, auch ihm wird alles durch die Exekutive und die Judikative verschwiegen. Holen Sie im Zweifel auf jeden Fall die Polizei hinzu.


Bleiben Sie aber auch der Polizei gegenüber stets höflich, denn auch die Polizei kennt noch nicht alle Änderungen in diesem Rechtssystem.

 

 

 

 

 

Die Republik Österreich unter Anklage!

 

Die Republik Österreich verweigert seit 16.07.2014 nicht nur jegliche Kommunikation mit dem ICCJV, sondern setzt Behinderungs- und Verfolgungsmaßnahmen, die alle aktendokumentiert sind und unzählige Existenzen vernichtet haben.

Die Verfolgungshandlungen stellen einen extremen Völkerrechtsbruch durch Missbrauch der Staatsgewalt in Österreich dar, weil es jeder Gemeinschaft von Menschen unbenommen ist sich friedlich zu vereinigen und die Summierung der Zusammenschlüsse länderübergreifend zur Gerichtsgründung führte.

Zusätzlich zu den ständigen Vereitelungshandlungen, gegen die dabei betroffenen vereidigten Organe und Mitglieder sowie Unterstützer und Anhänger des ICCJV, der auf internationalen Rechtsgrundlagen basiert, welche ununterbrochen in Österreich verleumdet, bloßgestellt, willkürlich verfolgt und ihnen das Eigentum entzogen und die Existenz vernichtet wird, durch rechtswidrige Aktionen von Organen der belangten Behörden der Republik Österreich.

 

 

Die Republik Österreich verletzt laufend geltendes und gültiges Völkerrecht und verfolgt proklamierte Diplomaten. Der ICCJV (Internationaler Justizgerichtshof für Naturrecht, Menschenrecht,  Völkerrecht und allgemeingültige Rechtsprechung) war daher gezwungen die Republik Österreich unter anderem wegen Verletzung des WÜD (Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen) zu klagen und wird diese daher zur Rechenschaft gezogen werden.

 

Weiters verletzt die Republik Österreich das Grenzschutz- sowie das Sicherheitspolizeigesetz. Weil diese beiden Gesetze OHNE Nationalratsabstimmung ausgehebelt wurden, stellt dies auch eine Verletzung des Völkerrechts sowie der Menschenrechte dar. Wegen dieser Vergehen wurde ebenso Klage erhoben und eine Ausfertigung der Klageschrift zur Kenntnisnahme an den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag übergeben.

 

Nach der allgemeinen Völkerrechtlehre ist hier die Republik Österreich bei ihren hoheitlichen Handlungen nicht mehr legitimiert, so dass die eigene Staatenimmunität aufgrund des Völkergewohnheitsrechtes erlischt, weil hoheitliche Handlungen der Republik Österreich gröblich im Sinne von Folter an 250 Personen missbräuchlich gesetzt wurden.

 

Abgesehen davon, dass der Grundsatz der Gewaltentrennung in keiner Weise eingehalten wird, gibt es eine Gesetzesmaschinerie in Österreich, die nicht einmal in der Gesamtheit von einem überdurchschnittlichen Rechtwissenschaftler beherrscht werden kann und eine Gesetzesbildungsmaschinerie vorliegt und ungeprüft Gesetze erzeugt werden, die auch vom österreichischen Bundespräsidenten laufend unterfertigt werden und auch im nach hinein durch Novellen Reparaturen erfolgen müssen.

 

Es handelt sich dabei um eine nicht beherrschende Diktatur der Rechterzeugung nahezu aller Rechtgebiete. Eine Serie von Gesetzen und Novellen unzähliger Rechtgebiete ist am 01.01.2016 nahezu unüberschaubar in Kraft getreten. Ohne das eine Legisvakanz als Übergangsfrist eingeräumt wurde. Dies hat es in der Österreichischen Rechtgeschichte bisher nicht gegeben und die Gesetzesflut geht weiter.

 

Mehr darüber hier:  https://www.iccjv.org/de/case-icc-2015-1201-2-dh

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Militärisches Gehabe an heimischen Pflichtschulen

 

"Auf - grüßt" - "Grüß Gott!" Mit diesen lautstarken Worten begann ein Unterricht nicht nur in der Bundeswehr (die Zwangsausbildung zum Abschlachten von Menschen) sondern auch an österreichischen Grund, - und Hauptschulen! Unter den Schülern befand sich ein ernannter Befehlsgeber, der seinen Mitschülern die Befehle gab! Betrat ein Lehrer die Klasse, schrie er: "Auf (aufstehen, stillgestanden), grüßt" - alle sprangen auf und schrien im Chor: "Grüß Gott, Herr Lehrer"!  Der Zeitpunkt dieser Methoden war nicht - wie mancher vermuten würde - während des Zweiten Weltkrieges, nein, das war die Begrüssung Ende der 1960-er Jahre für Lehrkräfte an Zwangsschulen! 

 

Von den Schülern wurde damals diese Disziplin niemals hinterfragt. Nur wenige wagten es, sich zu widersetzen. Sie wurden schnell in Internate deportiert und verbrachten den Rest ihrer Zwangsschulausbildung dort!

 

Die zeitgenössische Gesellschaft schweigt darüber noch heute! In dieser Epoche passierte noch etwas unglaubliches: Die Nachkommen der Nationalsozialisten gründeten die größte Widerstandsbewegung Europas, welche Ende der 1960-er Jahre buchstäblich aus dem Nichts auftauchte und sich in großen Protesten und Demos gegen die militante Kriegsgeneration richtete!    

Einsicht oder eine Entschuldigung für die Taten der Kriegsgeneration gibt es bis heute nicht. Was die normale Gesellschaft betrifft, sie haben genug von Monarchie, Nationalsozialismus und Kommunismus. 

27. 7. 2014

27. 1. 2018

 

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Damit die Abzocke der österreichischen Bürger nicht ins Stocken gerät, wurden mehrere Zwangszahlungen in Bundesgesetzen verankert!

 

Eine dieser Zwangszahlungen ist die Radio, - und Fernsehgebühr welches sich durch ein Gesetz (Rundfunkgebührengesetz - RGG, BGBl. I Nr. 159/1999) rechtfertigt. Bei Verstoß gegen die Meldepflicht von Radio,- und Fernsehgeräten drohen Strafen bis zu 2180,- Euro! In jedem Fall also ein lohnendes Geschäft für den Staat!

 

Falsche Angaben zur Meldepflicht werden als Verwaltungsübertretung geahndet! Nur zur Information: Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit ist Österreich einer von wenigen Staaten, wo man statt einer Geldstrafe eine "Ersatzfreiheitsstrafe" wählen kann! Diese Großzügigkeit ist schwer zu übertreffen! Wer also sein Fernsehgerät nicht anmeldet, hat die Möglichkeit, eingekerkert zu werden!

 

Zu einer Situation wie in Deutschland kann es somit nicht kommen. Dort wird bereits mit allen Mitteln versucht, die GEZ abzuschaffen! In Österreich trägt diese Wegelagerer-Institution die Bezeichnung: GIS - Gebühren Info Service.

21. 8. 2015

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Abschaffung aller Zwangsbeiträge in Österreich!

Zwangsbeiträge sind erzwungene finanzielle Abgaben! Österreich ist führend in der Anzahl dieser Zahlungsverpflichtungen! Die Sozialversicherungsanstalt (SVA) ist nur eine von vielen Institutionen, die Zwangsabgaben fordern! Ich habe schon mit vielen Unternehmern gesprochen, welche bei der SVA zwangsversichert sind bzw waren. In einem waren sich alle einig: Die Zwangsbeiträge sind viel zu hoch! Viele mußten ihre Selbstständigkeit aufgeben, weil sie sich das nicht mehr leisten konnten! Ich habe bis jetzt niemanden gefunden, der eine positive Meinung über die SVA hat. Es ist höchste Zeit, dass Versicherungsträger dies ändern! Das heißt, Zwangsbeiträge senken oder ganz abschaffen!

27. 10. 2014

Ein Bonus-System bei allen Zwangsversicherungen!

Wenn auch Zwangsversicherungen schwer aus dem System zu entfernen sind, muß - wenn vom Zwangsversicherten innerhalb eines Jahres keine Leistung beansprucht wird - ein Teil der Zwangszahlungen (alte Bezeichnung "Versicherungsprämien") in bar zurückerstattet werden! Die Höhe dieser Rückzahlung ergibt sich aus dem Gesamtgewinn eines Jahres. Der Gewinn ergibt sich aus den Zwangseinnahmen (fälschlicherweise "Prämieneinnahmen" genannt) minus den ausbezahlten Leistungen. Wie hoch der Gewinn wirklich ist läßt sich nicht genau sagen, weil auch die landesweiten Bilanzenfälschungen bei Versicherungsträgern nicht halt machen! Wahrscheinlich gibt es in Österreich keinen Unternehmer, der seine Bilanzen nicht "frisiert"! Warum das vom Finanzamt nicht als Betrug gesehen wird bleibt ein Rätsel! 

22. 10. 2014

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Purer Betrug - das bestehende BONUS-MALUS-SYSTEM bei KFZ - Haftpflichtversicherungen

 

Das Versicherungsträger für Haftpflichtversicherungen sich durch hohe Gewinne bereichern, ist bekannt. Das sieht man an teuren Glaspalästen und dem relativ hohem Einkommen der Sachbearbeiter! Darum sollte einmal pro Jahr der Gewinn zwischen Versicherungsträger und Versicherungsnehmer geteilt werden, das heißt, in bar zurück gezahlt werden! Und zwar nur an jene Versicherte, die keinen Schadensfall in dem Jahr hatten! Das würde dann der Bezeichnung  "Bonus" bzw "Prämie" entsprechen!

 

Damit der monatliche und quartale Diebstahl bei einer Haftpflichtversicherung nicht so auffällt, wurde die wahre Bezeichnung  "Zwangsbeitrag" erst gar nicht eingeführt! Unglaublich, aber man spricht von einer  "Prämie" bzw.  "Versicherungsprämie" die in Wahrheit eine Teilzahlung des Versicherungsdiebstahlvertrags ist! Eine Teilzahlung für einen Vermögensaufbau, an dem man nicht beteiligt ist, auch nicht im Schadensfall!

 

Das ist eine spezielle Form von Raub, allerdings mit dem Einverständnis des Versicherten. Raub deshalb, weil erzwungen durch Zahlungszwang! Dieser Raub wird gerichtlich nicht verfolgt! Viele werden sagen: man ist ja nicht gezwungen, eine Haftpflicht Versicherung abzuschließen. Ein großer Irrtum! Man ist gezwungen, wenn man auf ein Kraftfahrzeug angewiesen ist! Nicht ganz unschuldig an dieser legalisierten Erpressung sind die Versicherten! Der Grad an Dummheit ist hier hoch! Ohne zu protestieren lassen sie sich regelmäßig vom Versicherungsträger bestehlen! Fragt man nach warum sie protestlos zahlen, antworten sie: man kann nichts dagegen machen! Weit gefehlt: Man kann und muß etwas dagegen tun!

 

Ein KFZ-Haftpflicht-Versicherungsvertrag ist also eine schriftlich festgelegte, regelmäßige Teilzahlungsverpflichtung, um rücksichtslose, unfähige Verkehrsteilnehmer für ihre Fehler zu belohnen! Die berechtigte Frage: Warum müssen Lenker, die viele Jahre unfallfrei fahren, für andere zahlen? Würden die Unfalllenker selbst zur Kasse gebeten, wären weniger Unfälle! Ist ein Unfall passiert, sagen sie, "das zahlt eh' die Versicherung"! Falsch! Das zahlen jene Lenker, die sich rücksichtsvoll im Strassenverkehr verhalten! Das darf nicht sein und muß schnell geändert werden!

13. Aug. 2014

 

Das Versicherungsträger für Haftpflichtversicherungen sich durch hohe Gewinne bereichern, ist bekannt. Das sieht man an teuren Glaspalästen und dem relativ hohem Einkommen der Sachbearbeiter! Darum sollte einmal pro Jahr der Gewinn zwischen Versicherungsträger und Versicherungsnehmer geteilt werden, das heißt, in bar zurück gezahlt werden! Und zwar nur an jene Versicherte, die keinen Schadensfall in dem Jahr hatten! Das würde dann der Bezeichnung  "Bonus" bzw "Prämie" entsprechen!

 

Damit der monatliche und quartale Diebstahl bei einer Haftpflichtversicherung nicht so auffällt, wurde die wahre Bezeichnung  "Zwangsbeitrag" erst gar nicht eingeführt! Unglaublich, aber man spricht von einer  "Prämie" bzw.  "Versicherungsprämie" die in Wahrheit eine Teilzahlung des Versicherungsdiebstahlvertrags ist! Eine Teilzahlung für einen Vermögensaufbau, an dem man nicht beteiligt ist, auch nicht im Schadensfall!

 

Das ist eine spezielle Form von Raub, allerdings mit dem Einverständnis des Versicherten. Raub deshalb, weil erzwungen durch Zahlungszwang! Dieser Raub wird gerichtlich nicht verfolgt! Viele werden sagen: man ist ja nicht gezwungen, eine Haftpflicht Versicherung abzuschließen. Ein großer Irrtum! Man ist gezwungen, wenn man auf ein Kraftfahrzeug angewiesen ist! Nicht ganz unschuldig an dieser legalisierten Erpressung sind die Versicherten! Der Grad an Dummheit ist hier hoch! Ohne zu protestieren lassen sie sich regelmäßig vom Versicherungsträger bestehlen! Fragt man nach warum sie protestlos zahlen, antworten sie: man kann nichts dagegen machen! Weit gefehlt: Man kann und muß etwas dagegen tun!

 

Ein KFZ-Haftpflicht-Versicherungsvertrag ist also eine schriftlich festgelegte, regelmäßige Teilzahlungsverpflichtung, um rücksichtslose, unfähige Verkehrsteilnehmer für ihre Fehler zu belohnen! Die berechtigte Frage: Warum müssen Lenker, die viele Jahre unfallfrei fahren, für andere zahlen? Würden die Unfalllenker selbst zur Kasse gebeten, wären weniger Unfälle! Ist ein Unfall passiert, sagen sie, "das zahlt eh' die Versicherung"! Falsch! Das zahlen jene Lenker, die sich rücksichtsvoll im Strassenverkehr verhalten! Das darf nicht sein und muß schnell geändert werden!

13. Aug. 2014

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Fachkräfte, Bettler und Hilfsarbeiter

 

Österreich braucht gut ausgebildete Fachkräfte! Wo sind die hochqualifizierten Fachkräfte, man sieht nur Hilfsarbeiter. Man hat nicht den Eindruck, dass sich unter den EU-Zuwanderern so viele Fachkräfte und Akademiker befinden wie oft publiziert wird. Da können auch geschönte Berichte von so genannten Qualitätsmedien nichts ändern. Die Frankfurter Allgemeine beruft sich in einem am 20. 5. 2014 veröffentlichten Artikel auf eine OECD-Studie über fachlich ausgebildete EU-Zuwanderer. Diese Statistik ist natürlich Unsinn und hat mit der Realität nichts zu tun!

 

Ich kann nur die Situation von Rumänien beurteilen, weil ich schon 16 Jahre in diesem Land unterwegs bin und viele Leute von dort kenne. Rumänische Staatsbürger sind in allen EU-Ländern zu finden. Eines ist sicher: 99 Prozent (!), welche nach Deutschland und Österreich kommen, sind angelernte Hilfsarbeiter, Roma und Bettler! Ein Prozent davon sind Akademiker! Die meisten haben zwar einen Studienabschluss, welcher aber oft gekauft ist, so genannte Plagiate! Das ist dort üblich. Bei den Lehrberufen sieht es auch nicht besser aus. In Rumänien gibt es nur wenig Ausbildungsplätze für Lehrberufe! Darum ist für Leute mit Lehrabschluß in Rumänien die Nachfrage groß! Sie haben es nicht nötig, in einem anderen EU-Land zu arbeiten! Wenn doch, dann nur zeitweise, es sind Pendler.   

20. 5. 2014

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Armutszuwanderung

 

Wir brauchen qualifizierte Facharbeiter aus dem Ausland! Wenn ein Mensch eine gute Berufsausbildung hat, stellt sich die Frage, warum sollte er sein Heimatland verlassen? Wegen dem höheren Einkommen?

 

Was ist ein qualifizierter Migrant und wie hoch ist der Anteil qualifizierter Facharbeiter mit Migrationshintergrund?

 

Was qualifizierte Facharbeiter aus Rumänien betrifft, beträgt der Anteil nach meinen Schätzungen etwa 0,1%! Das heißt, von den in Österreich lebenden Rumänen übt nur einer von tausend seinen Beruf (Lehre oder Studium) hierzulande aus! Angelernte Arbeit oder Hilfsarbeit aller Art ist keine qualifizierte Facharbeit ! Ich kenne rumänische Polizisten, welche in Österreich als Pflegehelfer arbeiten! Andere haben ein Studium in Rumänien abgeschlossen und sind in Österreich als Hilfsarbeiter tätig!

 

Mit anderen Worten: Fachkräfte, welche in Rumänien ausgebildet wurden und in ihrem Fach in Österreich oder Deutschland arbeiten, gibt es so gut wie keine! Im Gegenteil: Migranten, welche in Österreich oder Deutschland eine gute Ausbildung hatten, gehen zurück in ihr Heimatland! So viel zu dem Argument, wir brauchen Facharbeiter aus dem Ausland!

 

Ich habe in den letzten 16 Jahren sehr viele Rumänen kennen gelernt. Eines möchte ich nicht verheimlichen: Ob Hilfsarbeiter oder Facharbeiter, alle Rumänen gehen hier einer Beschäftigung nach! Es gibt nur eine Gruppe aus dem Ostblock, welche hier nicht arbeiten, bzw. keine Arbeit bekommen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit: Roma (Zigeuner). 

 

Eine bekannte Onlinezeitung berichtete vor kurzem: 

Wer in der hitzig geführten Debatte um Armutszuwanderung nach einem griffigen Beispiel sucht, verweist gern auf Duisburg: Viele der Zuwanderer, die hier stranden, sind keine Durchschnitts-Osteuropäer, die den Arbeitsmarkt bereichern könnten. "Mein Zahnarzt ist auch Rumäne", sagt Yasar. "Aber wir reden hier von Menschen ohne Schulbildung, die aus ärmsten Verhältnissen stammen." 

 

Man kann die sozialen Probleme in Bulgarien und Rumänien nicht mit Hartz IV Geldern lösen. Und auch österreichisches Steuergeld reicht nicht für die Armen aus dem Ostblock!

5. 1. 2014

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Geldschöpfung aus dem Nichts

 

Wie wird Geld geschaffen? Die Antwort wird viele von Ihnen verblüffen: Geld wird durch die Vergabe von Krediten geschaffen, also durch Schulden! Die Geldschöpfung erfolgt durch Kreditaufnahme von Privatpersonen bei Banken, Unternehmen bei Geschäftsbanken, Geschäftsbanken bei der Zentralbank und Geschäftsbanken untereinander (Interbankenkredite).

 

Dieses „Illusionsgeld“ wird in der Fachsprache „Buch“- oder „Giralgeld“ genannt. Denn es existiert nicht physisch, sondern nur rein virtuell auf Ihrem Bankkonto. In Form von Schecks, Überweisungen und Kreditkartenabbuchungen wandert es dann von Bank zu Bank. Aus der ursprünglichen Summe wird immer mehr.

 

Jedes Mal, wenn Sie also Geld ausgegeben und es auf einer anderen Bank landet, geht aus ihm ein weiterer Kredit hervor. So ist das Geld im eigentlichen Sinne nichts wert, da es sich genau genommen um Forderungen handelt. Scheine und Münzen sind kein Geld, sondern nur ein Symbol, das vom Staat als Zahlungsmittel legitimiert wird. Nicht mehr und nicht weniger.

 

Zu den Geldanlagen gehören:

 

Bargeld

Tagesgeld

Termingeld

Festverzinsliche Wertpapiere

Sparbücher

Zertifikate

Die meisten Lebens- und privaten Rentenversicherungen

 

Das heißt für Sie: Wandeln Sie Ihr Geldvermögen Step by Step in Sachvermögen um. Denn Sachwerte sind eine hervorragende Alternative zu Geldanlagen. Und der alte Spruch „Sachwert schlägt Geldwert“ gilt mehr als je zuvor.

 

Sachwert schlägt Geldwert

 

In inflationären und währungsunsicheren Zeiten ist es also gut, Sachwerte zu besitzen. Zu ihnen gehören:

 

Aktien

Immobilien/Grundstücke

Edelmetalle

Rohstoffe

 

Aber trotz der Eurokrise investieren die meisten Bundesbürger noch immer in Geldanlagen. Natürlich werden Banken bis zum Schluss die Sicherheit und Wertbeständigkeit ihrer Produkte beschwören. Doch wie ich schon mehrfach geschrieben habe: In den Bankenbilanzen ticken Zeitbomben – und immer neue Risiken kommen dazu.

 

Für alle Sachanlagen gilt: Je stärker die Inflation anzieht und je bedrohlicher die finanz- und wirtschaftspolitische Lage sich entwickelt, umso hektischer reagieren die Märkte für Sachanlagen. Handeln Sie deshalb frühzeitig und nicht erst dann, wenn es zu spät ist.

 

Das bedeutet für Sie klipp und klar: Bei Inflation, Staatsbankrott, Währungsreform und wenn der Bankensektor wackelt, ist der bessere Werterhalt der Sachanlagen gegenüber den Geldanlagen eindeutig. Halten Sie deshalb nur eine Notreserve von bis zu sechs Monatseinkommen als Bargeld.

 

Vita Dr. h.c. Michael Grandt

 

 

 

 

Wichtiger Link über Bankenkriminalität!

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Österreichisches Steuergeld für alle EU-Bürger!

 

 

Alle EU-Bürger mit einer Voll, - oder Teilzeitbeschäftigung in Österreich (natürlich hier auch gemeldet mit Meldezettel und Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger) haben Anspruch auf Beihilfen jener Art, wie sie auch österreichischen Staatsbürgern zustehen.

 

Dabei ist festzuhalten, dass Kinder von Bürgern aus anderen EU-Ländern nicht unbedingt in Österreich leben müssen, um diese Beihilfen zu erhalten! Das gilt auch für den Ehepartner. Er bzw sie muß nicht unbedingt in Österreich einen Wohnsitz haben!

 

Sehr oft findet man diese Personen in der Altersbetreuung, das heißt, der Betreuer lebt gemeinsam im Haushalt mit der zu pflegenden Person. Es ist in diesem Fall keine Miete zu bezahlen und auch die Verköstigung ist meist gratis. Gemeldet ist der Pfleger auch bei dieser Adresse. Billiger geht es wohl noch kaum!  

 

Doch zurück zu den Beihilfen. Diese großzügigen Beihilfen, finanziert von österreichischem Steuergeld, sind vergleichbar mit der so genannten "Ausgleichszulage" für Rentner, welche sich in Österreich ansiedelten um hier eine höhere Pension zu bekommen! Auch diese Ausgleichszulagen werden von österreichischem Steuergeld finanziert.

9. 10. 2013

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