Eine Alternative zur KFZ-Haftpflichtversicherung

 

Eine KFZ-Zwangsversicherung ist eine Geldentwendung mit dem Einverständnis des Versicherten ohne Gegenleistung!

(Siehe den Artikel "Der Versicherungs-Diebstahlvertrag" in der Rubrik "Betrug durch Versicherungsträger"). Zwang deshalb, weil dem Versicherten keine Wahl gelassen wird und keine zusätzliche Möglichkeit geschaffen wurde, mit einem Auto zu fahren, im Falle der KFZ-Haftpflicht-Versicherung.

 

Der Prämiendiebstahl wird noch gesteigert durch eine Maßnahme, welche unter der Bezeichnung "Selbstbehalt" bekannt ist. Hier muß zusätzlich zu den Versicherungsprämien der Versicherte den Schaden bezahlen! Dreister geht es wohl noch kaum! Scheinbar niemand will diesen Abzockern Einhalt gebieten! Auch nicht Gesetzgeber und Judikative! Im Gegenteil, sie unterstützt diese Gaunerei, in dem sie nichts dagegen unternimmt!

 

Es gäbe einen Ausweg aus diesem Zwangssystem: Im Schadensfall zahlt der Unfall-Verursacher selbst! Wie das funktionieren könnte, hier mein Vorschlag.

 

 

Die Beendigung des bestehenden Pflichtversicherungs-Systems und der Ausweg daraus 

 

Das Versicherungssystem beruht auf der Annahme, dass ein Versicherter nicht über die Summe verfügt, welche im "Schadensfall" fällig wird. Eines ist sicher, wer ein Auto mit einer teuren Versicherung besitzt und sich das Leben in Österreich leisten kann, müßte auch imstande sein, selbst verursachte Sachschäden zu bezahlen! Für die äußerst seltenen teuren Sachschäden gäbe es auch eine andere Möglichkeit welche weiter unten dargelegt wird.

 

Als Voraussetzung müßte eine Geldanlage geschaffen werden, z.B. in Form einer monatlichen Teilzahlung auf ein extra dafür geschaffenes Konto. Der Nutznießer des angelegten Geldes ist alleine der Einzahler, das Geld darf jedoch nur für mögliche Schadensfälle verwendet werden! Das Geld ist also gesperrt und die Zinsen werden dem Einzahler gutgeschrieben. In Österreich wäre dieses Modell leicht realisierbar weil die Bürger hier viele monatliche Teilzahlungen gewöhnt sind. 

 

Es ist eine Mindestsumme erforderlich die bei Eintritt eines Schadenfalls zur Bezahlung dessen ausreicht. Dieses Modell ist eine Art Selbstversicherung auf Basis einer Kapitalanlage. Der Einzahler ist also auch Versicherungsträger. Bis zur Erreichung der Mindestsumme wäre ein Bankkredit vorstellbar.

 

Im Falle größerer Schäden wo die Summe des angesparten Kapitals nicht ausreicht, müßte die Möglichkeit eines Konkursverfahrens ermöglicht werden. Es dürfte kein großes Problem sein, neue Gesetze diesbezüglich zu schaffen oder auch bestehende zu ändern.

 

Beim derzeitigen Zwangssystem bleibt das Geld beim Versicherungsträger. Der Gewinn, hier in diesem Fall das unterschlagene Geld, also das Geld welches nicht an die Versicherten zurückgegeben wurde, dieser Gewinn müßte zumindest zwischen Versicherungsträger und Versicherte aufgeteilt werden und zwar nur an unfallfreie Versicherte!

 

Das vor langer Zeit eingeführte Bonus-Malus-System ist in Wahrheit auch ein Unterschlagungs-System! Warum? Der Versicherte bekommt für unfallfreies Fahren kein Bargeld zurück! Richtig wäre es, die Unfall-Verursacher mehr zur Kasse zu bitten, z. B. durch eine vom Gericht auferlegte Schuldenlast. Die Tatsache, bei einem Schaden selbst bezahlen zu müssen, würde viele Autofahrer dazu bringen, noch vorsichtiger zu fahren und sie nicht in dem Gedanken zu lassen: "Wenn etwas passiert, zahlt eh' die Versicherung".

 

Es gibt leider Menschen, die nicht fähig sind ein Fahrzeug zu lenken. Jene haben auf der Strasse nichts verloren!

26. Feb. 2013

Aktualisiert am 29. Aug. 2014