Gratis-Pension für alle EU-Bürger!

 

 

Ist es in Österreich möglich, eine Pension zu bekommen ohne etwas in eine österreichische Pensionskassa einbezahlt zu haben? Die Antwort lautet, ja! Nur Wenigen ist bekannt, dass alle "Pensionsberechtigten" aus EU-Ländern, somit auch aus dem Ostblock (Rumänien, Bulgarien, Polen, Tschechien usw.) die in Österreich leben und hier einen Wohnsitz haben, eine volle Pension bekommen! Man fragt sich, woher das Geld kommt. Meine Recherche bei der zuständigen Behörde, der PVA = Pensionversicherungsanstalt, stieß auf Widerstand, ja ich hatte das Gefühl, dass hier bewußt etwas geheim gehalten wurde!

 

Nach einigen Gesprächen mit Mitarbeitern der PVA verdichteten sich die Hinweise. Ich ließ nicht locker und mein Verdacht bestätigte sich! Diese "Ausgleichszulagen" werden von österreichischen Steuergeldern finanziert!

Ein Beispiel: Ein rumänischer Pensionsberechtigter bekommt in seinem Land 70,- Euro Pension. Durch einen Wohnsitz in Österreich hat er Anspruch auf die Ausgleichszulage. Der "Richtsatz" - ein anderes Wort für Brutto-Pension - beträgt derzeit 814,82 Euro. Das heißt, durch die Differenz 814,82 minus 70,- = 744,82 Euro ergibt sich die Ausgleichszulage.

Alle Menschen aus EU-Ländern mit Pensionsberechtigung haben Anspruch auf die Ausgleichszulage! Und das, obwohl sie niemals einen Cent ins österreichische Pensionssystem eingezahlt haben! Ein sehr lukratives Geschäft für jeden Zuwanderer! Das alles ist legal und entspricht geltendem Recht! Warum niemals etwas in den Medien berichtet wurde, ist klar. Es soll kein Österreicher erfahren!

Laut Auskunft der PVA in Linz trägt Österreich nicht die Schuld für dieses Problem! Die Europäische Union wies Österreich schon vor einiger Zeit darauf hin, es sei verfassungswidrig, Ausgleichszulagen allein für Österreicher zu gewähren.

In den Medien wird pausenlos über Antrittsalter, Hacklerregelung und Mindestversicherungszeit österreichischer Staatsbürger diskutiert. Es ist aber nie die Rede über die Finanzierbarkeit von Gratis-Pensionen für Leute aus dem Ausland!

Auf meine Frage an einen Angestellten der PVA, ob Österreich sich diese Gratis-Pensionen leisten kann, bekam ich als Antwort: "Österreich hat genug Geld und kann sich das leisten!" Daraus ergibt sich eine weitere Frage: Warum wurde dann das Sparpaket verabschiedet?
 

Wer entscheidet über den Bezug einer Pension? Laut Auskunft der PVA so genannte Sachbearbeiter. Die Meinung, eine Kommission entscheidet über den Bezug einer staatlichen Pension ist also ein weit verbreiterter Irrtum! Nur in wenigen, speziellen Fällen entscheiden mehrere Beamte der PVA gemeinsam über die Bewilligung einer Pension.


Ein einzelner Angestellter der PVA bestimmt über das Schicksal eines Menschen! Diese Aussage ist keineswegs übertrieben, stellt doch der Ruhestand eine einschneidende Veränderung im Leben eines Menschen dar!

 

PVA-Sachbearbeiter verfügen über große Macht! Der Vergleich mit der Judikatur ist keinesfalls abwegig! Es ergeben sich bei diesem Vergleich auch die selben Probleme: Amtsmissbrauch, Willkür und Korruption!
(Letzte Aktualisierung am 1. 9. 2012)

 

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Ausgleichszulage für alle EU-Bürger, bezahlt von österreichischen Steuergeldern!

 

 

 

Dieser Artikel ist an alle Österreicher gerichtet. Was ich hier berichte mag zwar unglaublich klingen, entspricht jedoch der Wahrheit! Es geht um die Rentengelder! Wir sind hierzulande mit der Vorstellung aufgewachsen, das man für eine Alterspension zumindest etwas in die Pensionskasse einzahlen muß, um Anspruch auf eine Pension zu haben. Wohl gemerkt, wir sprechen hier nur von Alterspensionen!

Seit dem EU-Beitritt Österreichs hat sich für Pensionisten aus den restlichen 26 Ländern der Europäischen Union eine interessante Möglichkeit ergeben, die bewußt von den heimischen Medien verschwiegen wird! Es geht um die sogenannte Ausgleichszulage für in Österreich Ansäßige EU-Bürger welche weniger als 814,82 Euro monatliche Bruttopension erhalten. Dieser Betrag gilt in Österreich als Mindestsicherung.
 

Nun gibt es aber viele Pensionsbezieher aus EU-Ländern welche oft viel weniger Pension aus ihren Herkunftsländern beziehen! Sie alle haben Anspruch auf die sogenannte Ausgleichszulage! Der Begriff Ausgleichszulage ist bewußt gewählt um den Begriff Bruttopension nicht verwenden zu müssen! Es gibt noch eine andere unzutreffende Bezeichnung für diese Gratispension: Richtsatz. Die Abbildung rechts ist ein Auszug eines Folders der PVA. Es wurde scheinbar bewußt auf klare Information verzichtet, doch überzeugen Sie sich selbst!

Die Österreicher gehören also zu jener Gruppe welche für ihre Pension in die Pensionskasse einzahlen mußten! Alle anderen bekommen die Pensionen in Form einer Ausgleichszulage geschenkt! Ja, Sie haben richtig gelesen! Geschenkt! Diese Geschenke werden ausschließlich von österreichischen Steuergeldern finanziert! Ist es das, was die österreichische Führung unter "Sparpaket" versteht?
(Letzte Aktualisierung am 30. 8. 2012)

 

 

Die in diesem Beispiel angegebene Ausgleichszulage von 115,87 Euro ist unrealistisch! Die Pensionen in anderen EU-Staaten betragen oft nur einen Bruchteil österreichischer Pensionen! Manchmal nicht einmal 100,-Euro (siehe unten), das heißt, die Ausgleichszulage beträgt in diesem Fall 700,-Euro!


(Der Richtsatz ist erhöht worden und beträgt seit Anfang 2014 857,73 Euro.)

Originaler Auszahlungsbon der rumänischen PVA (C.N.P.A.S.) Der Empfänger dieser Pension ist eine rumänische 69-jährige Frau. Die Pension beträgt hier 350 Lei, das sind umgerechnet 70,- Euro!