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Der transportable Pranger

Kennzeichnungspflicht für Beamte der Rechtsabteilung des ASJF (Amt für Soziales, Jugend und Familie)

 

Die neue Bezeichnung der Terror-Behörde ASJF kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich an den systemkriminellen Methoden dieser staatlichen Institution etwas geändert hat. Durch die vielen Beschwerden von Seiten der Bevölkerung sind die ASJF-Beamten in die Defensive gegangen. Doch nur zum Schein. Es werden nach wie vor systemkriminelle Handlungen begangen! Will ein so genannter "Unterhaltsschuldner" nicht zahlen, droht im eine gerichtliche Anzeige wegen dem Paragraphen 198 (STGB, Verletzung der Unterhaltspflicht)! Diese Kriminalisierung endet oft mit einer anderen systemkriminellen Maßnahme - Gefängnis!

18. 5. 2014

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Die Jugendfürsorge im Visier

 

Artikel in dieser Rubrik beschreiben die unglaublichen Methoden staatlicher Behörden!

 

Schon vor längerer Zeit kam ein Amt in die Schlagzeilen! Die Bevölkerung war empört über die vorgefallenen Ereignisse. Ins Visier geriet das "Amt für Soziales, Jugend und Familie" (ASJF), auch unter dem Namen Jugendfürsorge bekannt.

 

Es war vor allem die fehlende "Fürsorge", Minderjährigen in schwierigen familiären Situationen beizustehen! Einmischung in die Privatsphäre kann natürlich nicht gut gehen! Das mußten die Handlanger dieser Einrichtung erfahren!

 

Die Polizei kann nur gerufen werden wenn schon etwas passiert ist! So ist es auch bei dieser Kontrollbehörde! Erst wenn Kinder und Jugendliche mißhandelt wurden, hatte diese fragwürdige Institution das Recht einzugreifen.

 

Tatsache ist jedoch, durch diesen amtlichen Eingriff verschlimmerte sich die Situation für alle! Mittlerweile ist die Jagd auf diese staatliche Einrichtung vorbei, jedoch nur zum Schein! Alleine die Medien haben aufgehört, über die Aktionen des ASJF zu berichten! Dieses Amt ist aber weiterhin im Fadenkreuz unabhängiger Autoren und Blogger!

 

Man hüte sich davor, ein Kind im "Verordnungsstaat" gebären zu lassen! Wenn doch, kommen Sie an einer Organisation nicht vorbei: dem Amt für Soziales, Jugend und Familie, welches in erster Linie den Unterhaltsdiebstahl organisiert. Dem ASJF ist jedes Mittel recht, so benannte Unterhaltsschuldner zu berauben! Dieser Diebstahl ist legalisiert und keiner findet es wichtig, etwas dagegen zu unternehmen!

 

Mit legalisierter Kriminalität ist es auch möglich, einen Keil zwischen Familienmitglieder zu treiben. So z. B. bei einem Vater, der, aus welchen Gründen auch immer, den monatlichen Unterhaltsbeitrag für sein Kind nicht zahlt. (Einer der Gründe wäre, weil ihm das Besuchsrecht verweigert wird, weil die Mutter des Kindes es so will!) Damit ist es dem ASJF möglich, mithilfe fragwürdige Gesetze (z.B. § 198 STGB) den Vater zu kriminalisieren und ihn auch ins Gefängnis zu schicken!

22. Jan. 2013

Aktualisiert am 3. 12. 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Methoden gefährlicher Behörden

Auszug eines Erpresserschreibens verfaßt von einem Handlanger des ASJF an eine beraubte Person. Klar ersichtlich ist die Drohung im letzten Satz: "Sollten Sie dieser Auforderung......" Gröbliche Verletzung der Unterhaltspflicht entspricht §198 des STGB! Strafanzeige bedeutet auf jeden Fall Vorbestrafung (Kriminalisierung) durch die Justiz und das heißt oft Arrest! 

 

In obigem Fall beträgt der Rückstand ca 26.000,- Euro! Wie konnte es so weit kommen? Ganz einfach! Durch ein Wegelagerer-Gesetz mit der Bezeichnug Unterhaltsvorschutz-Gesetz (UVG begründet im ABGB). Wird pro Monat nicht die festgelegte Summe bezahlt (in diesem Fall 220,- Euro) kommt es zu diesem Minus! Das entspricht einem erzwungenem Kreditvertrag, d.h. ohne Einverständnis des Kreditnehmers! Das UVG ist Teil der Systemkriminalität! 

 

Eine Statistik aus dem Jahre 1995 gibt Auskunft über die Höhe des ergaunerten Geldes! (Haselberger, Unterhaltsvorschußgesetz, Manz-Verlag 1996) Stolz wird die Summe des ausbezahlten Geldes von 846 582 000,- Schilling präsentiert! 47% davon konnten von den Bestohlenen tatsächlich zurück geholt werden! Dieser Diebstahl funktioniert also schon viele Jahre!

24. Jan. 2013